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   LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 446/09   

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https://dejure.org/2011,18168
LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 446/09 (https://dejure.org/2011,18168)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11.01.2011 - L 4 KR 446/09 (https://dejure.org/2011,18168)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - L 4 KR 446/09 (https://dejure.org/2011,18168)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 942
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 22/08 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung als Naturalleistung in einem anderen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 446/09
    Nur in den Fällen, in denen die Meldung der Arbeitsunfähigkeit durch Umstände verzögert wurde, die dem Verantwortungsbereich der Krankenkasse und nicht dem des Versicherten zuzurechnen sind, hat das BSG hiervon eine Ausnahme gemacht (vgl. BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 22/08 R mwN).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.04.2010 - L 4 KR 109/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 11.01.2011 - L 4 KR 446/09
    Hat der Vertragsarzt eine "laufende" Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, so hängt der weitere Anspruch auf Krankengeld nicht davon ab, dass die Versicherte ihrer Krankenkasse das Fortbestehen ihrer Arbeitsunfähigkeit alle 14 Tage durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitbescheinigung nachweist (Aufgabe der Rechtsprechung des Senats im Beschluss vom 7. April 2010 - L 4 KR 109/10 B ER).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.01.2014 - L 11 KR 4174/12

    Krankenversicherung - Krankengeld - ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit

    Dies hat zur Folge, dass bei einer Krankschreibung "auf nicht absehbare Zeit" oder "bis auf Weiteres" für eine ärztliche Feststellung iSd § 46 Satz 1 Nr. 1 SGB V keine neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr vorgelegt werden müssen, unabhängig davon, ob die Krankenkasse dieser Beurteilung folgt oder nicht (ebenso LSG Rhld-Pf 23.12.2011, L 5 KR 309/11 B, juris; LSG Nds-Bremen 11.01.2011, L 4 KR 446/09, NZS 2011, 942 = Breith 2011, 412; SG Oldenburg 27.5. 2011, S 61 KR 239/10, juris).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.12.2011 - L 5 KR 309/11

    Arbeitsunfähigkeit "bis auf weiteres"

    Der Arzt P hat ihm im Auszahlschein vom 8.4.2011 Arbeitsunfähigkeit nicht bis zu einem konkret bestimmten Endzeitpunkt, sondern ausdrücklich anstelle eines solchen "bis auf weiteres" bescheinigt (zu einer vergleichbaren Fallgestaltung vgl LSG Niedersachsen-Bremen 11.1.2011 - L 4 KR 446/09, juris Rn 25).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2013 - L 4 KR 549/12
    Dies habe das LSG Niedersachsen-Bremen bereits entschieden (11.1.2011, L 4 KR 446/09).

    Nichts anderes ergibt sich aus dem vom Kläger zitierten Urteil des erkennenden Senats vom 11. Januar 2011 (L 4 KR 446/09).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.09.2012 - L 4 KR 549/10
    Die Feststellung von AU auf unbefristete Dauer bzw. - als häufig gewählte Formulierung - ?bis auf Weiteres? ist rechtlich nicht zu beanstanden und wurde sowohl vom BSG als auch vom erkennenden Senat in entsprechenden Fallkonstellationen als wirksam zu Grunde gelegt (BSG, Urteil vom 10. Mai 2012, B 1 KR 20/11 R, Rn. 12; erkennender Senat im Urteil vom 11. Januar 2011, L 4 KR 446/09; ebenso: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, 1. Senat, Beschluss vom 4. November 2008, L 1 KR 273/08 ER).

    Es entspricht der ständigen und übereinstimmenden Rechtsprechung der beiden für das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung zuständigen Senate des LSG Niedersachsen-Bremen, dass eine zeitliche Begrenzung der AU auf 14 Tage von der gesetzlichen Krankenkasse nicht auf eine Rechtsgrundlage gestützt werden kann und daher ohne rechtliche Folge bleiben muss (erkennender Senat in L 4 KR 446/09. a.a.O.; 1. Senat des LSG im Beschluss vom 27. Juli 2010, L 1 KR 281/10 B ER).

  • LSG Schleswig-Holstein, 12.03.2015 - L 5 KR 64/13

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - AU-Bescheinigung "bis auf Weiteres" -

    Der Krankengeldanspruch kann somit nicht daran scheitern, dass keine weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausgestellt worden sind, wenn der behandelnde Arzt die Arbeitsunfähigkeit zeitlich unbefristet festgestellt hat (Bundessozialgericht, Urteil v. 10.5.2012, B 1 KR 20/11 R; Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil v. 11.11.2011, L 4 KR 446/09; Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 23.11.2011, L 5 KR 309/11 B, zitiert nach juris).
  • SG Karlsruhe, 14.09.2016 - S 16 KR 2305/15

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung "auf

    Dies hat dann zur Folge, dass bei einer Krankschreibung "auf Dauer" oder gar nur "auf nicht absehbare Zeit" oder "bis auf Weiteres" für eine ärztliche Feststellung iSd § 46 Satz 1 Nr. 1 SGB V keine neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr vorgelegt werden müssen, unabhängig davon, ob die Krankenkasse dieser Beurteilung folgt oder nicht (ebenso LSG Ba-Wü, Urteil vom 21.01.2014, Az.: L 11 KR 4174/12, juris, LSG Rhld-Pf 23.12.2011, L 5 KR 309/11 B, juris; LSG Nds-Bremen 11.01.2011, L 4 KR 446/09, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.02.2012 - L 5 KR 2104/11
    Die Folgen einer verspäteten Attestierung der Arbeitsunfähigkeit sind daher grundsätzlich vom Versicherten zu tragen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.1.2011 - L 4 KR 446/09).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 23.12.2011 - L 5 KR 303/11
    Der Arzt P hat ihm im Auszahlschein vom 8.4.2011 Arbeitsunfähigkeit nicht bis zu einem konkret bestimmten Endzeitpunkt, sondern ausdrücklich anstelle eines solchen "bis auf weiteres" bescheinigt (zu einer vergleichbaren Fallgestaltung vgl LSG Niedersachsen-Bremen 11.1.2011 L 4 KR 446/09, juris Rn 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 11 KR 5019/15
    Dies hat zur Folge, dass bei einer Krankschreibung "auf nicht absehbare Zeit" oder "bis auf Weiteres" für eine ärztliche Feststellung iSd § 46 Satz 1 Nr. 1 SGB V keine neuen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mehr vorgelegt werden müssen, unabhängig davon, ob die Krankenkasse dieser Beurteilung folgt oder nicht (Senatsurteil vom 21.01.2014, L 11 KR 4174/12; ebenso LSG Rhld-Pf 23.12.2011, L 5 KR 309/11 B; LSG Nds-Bremen 11.01.2011, L 4 KR 446/09, NZS 2011, 942 = Breith 2011, 412; SG Oldenburg 27.5.2011, S 61 KR 239/10).
  • SG Aachen, 27.05.2014 - S 13 KR 231/13

    Anspruch auf Krankengeld zur Erschöpfung der Höchstanspruchsdauer (Aussteuerung)

    Hat der Vertragsarzt - wie im Fall der Klägerin der Arzt R. durch die zahlreichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und zuletzt die ausführliche Bescheinigung vom 11.04.2013 - eine "laufende" Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, so hängt der weitere Anspruch auf Krankengeld nicht davon ab, dass die Versicherte ihrer Krankenkasse das Fortbestehen ihrer Arbeitsunfähigkeit alle 14 Tage durch Vorlage einer Arbeitsunfähigkeit nachweist (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.01.2011 - L 4 KR 446/09).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2015 - L 11 KR 4624/14
  • LSG Baden-Württemberg, 21.09.2015 - L 11 KR 2579/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.05.2018 - L 16 KR 364/17
  • SG Oldenburg, 11.11.2014 - S 62 KR 168/14
  • SG Oldenburg, 05.09.2011 - S 62 KR 12/11
  • SG Oldenburg, 31.05.2011 - S 62 KR 6/10
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